Regeln zur Hygiene im Clubheim
Aufgrund der seit gestern Abend (18.10.2020) in Kraft getretenen CORONA Verordnung im Saarland möchten wir noch mal darauf hinweisen:
Im Gebäude besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt ab Betreten des Clubheims, im Treppenhaus und allen Räumen außer der Tanzfläche. Beim Tanzen kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Bei Ende des Trainings muss die Mund-Nasen-Bedeckung zum Verlassen des Gebäudes wieder angezogen werden.