Donnerstag 28 März 2024

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Ab dem 12.12.2021 gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung, die auch den Sport betrifft.

2G im Saarland       2G im Saarland II  

 

 

 

 

 

 

 

 

  

  

Letzte Woche hat die saarländische Landesregierung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Corona-Maßnahmen angepasst. Die Maßnahmen führen auch zu Veränderungen im Sport. Zu den wichtigsten Fragen im Sport hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die FAQ`s zum Sportbetrieb im Saarland überarbeitet:
Der Freizeit- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist ohne Einschränkungen erlaubt.
Der Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G+-Nachweises gem. § 2 I Nr. 1, 2 VO-CP (geimpft oder genesen) erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen Testnachweis führen. Weitere Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege regelmäßig getestet werden sowie Schülerinnen und Schüler, die ebenfalls im Rahmen des verbindlichen Schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden. Kann von Schülerinnen oder Schülern keine Schulbescheinigung erbracht werden, können diese nur mit einem negativen Antigen-Test (nicht älter als 24h) am Training teilnehmen,